Zukunftsperspektive „öffentlicher Raum“

Der Anspruch an Barrierefreies Wohnen würde zu kurz greifen, wenn er nicht das öffentliche Wohnumfeld mit einbezieht.

Dahingehend befinden sich auch die Bedürfnisse zur Nutzung des öffentlichen Raums bzw. des öffentlichen Wohnumfelds in einem Veränderungsprozess.

Barrierefreiheit im öffentlichen Wohnumfeld betrifft nicht nur die baulich-infrastrukturelle Anpassung (z.B. die gezielte Absenkung von Schwellen oder Hochbordsteinen), sondern ist in besonderer Weise auch auf den Abbau von Barrieren zur Förderung von Kontakt- und Aufenthaltsmöglichkeiten ausgerichtet.

Ziel der Barrierefreiheit ist es, die Kontaktmöglichkeiten nach außen zu verbessern und eine angemessene Teilhabe am öffentlichen Leben zu gewährleisten. Neben baulichen Anpassungen der Wohngebäude setzt dies parallel auch gezielte Anpassungen in den öffentlichen Räumen voraus.